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Höhe urheberechtlicher Abgaben auf PC und Drucker weiter unklar

Der Hightech-Verband BITKOM sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine unnötige Verzögerung zur Klärung der urheberechtlichen Abgaben für Vervielfältigungen auf Personal Computer (PC). Diese betreffen den Zeitraum von 2001 bis 2007. „Der BGH hätte in dem Urteil für Klarheit sorgen können. Stattdessen besteht weiter Rechtsunsicherheit“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Entscheidung über die mögliche Höhe der Abgaben bei Druckern und PC überlasse der BGH den Vorinstanzen. Rohleder: „Wir rechnen damit, dass, wenn überhaupt, nur geringe Abgaben zu zahlen sind.“ Aus dem Urteil ergebe sich, dass nur unter engen Voraussetzungen zusätzlichen Geräteabgaben fällig werden könnten.

BITKOM – Presseinformationen

Quelle: Bitkom

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