BITKOM zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf zum heutigen EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Der Europäische Gerichtshof hat ein klares Urteil gefällt und der massenhaften Speicherung von digitalen Kommunikationsdaten enge Grenzen gesetzt. Danach ist die entsprechende EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form ungültig und eine Vorratsdatenspeicherung nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich. Für den deutschen Gesetzgeber hat der Handlungsdruck durch das Urteil abgenommen. Es ist gut, dass die Bundesregierung nicht vorschnell entschieden hat und sich auch durch das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren nicht beeindrucken ließ. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist unter diesen Umständen kaum noch vorstellbar. Die Bundesregierung sollte jetzt zunächst eine neue, mehr Rechtssicherheit schaffende EU-Richtlinie abwarten.“
BITKOM – Presseinformationen
Quelle: Bitkom
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